29. März 2024 11:44

Mit dem individuell passenden Firmenrechtsschutz sind auch Handwerker abgesichert

Rechtsschutzversicherung

Unternehmen sind tagtäglich gefordert, existentielle Entscheidungen zu treffen. Dabei können behördliche Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit Nachbarn und Mitarbeitern schnell ein juristisches Nachspiel haben, das vor Gericht landet. Um hier vor finanziellen Folgen abgesichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutz für Handwerk und Gewerbe, die auch als Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden können. Da trotz grundsätzlicher Vorgabe der Versicherungsleistungen diese bei den einzelnen Anbietern schwanken können, sollte man vor Abschluss eines Vertrages den Firmenrechtsschutz miteinander vergleichen.

Anfallende Kosten von Rechtsstreitigkeiten werden übernommen

Eine Rechtsschutzversicherung für Handwerker übernimmt die Gerichtskosten, die auf Grund von Streitigkeiten aus Kauf- oder Werklieferungsverträgen entstehen. Auch Auseinandersetzungen, die auf Finanzierungs- oder Reparaturverträgen basieren, sind mit ihren Kosten vor Gericht durch diesen Versicherungsschutz abgedeckt. Wer Probleme mit unbezahlten Kundenrechnungen hat oder mit sonstigen Problemen mit Lieferanten oder Dienstleistungsunternehmen konfrontiert ist, erhält ebenfalls von dieser Form der Rechtsschutzversicherung Unterstützung bei der Einbringlichmachung einer Forderung. Die meisten Versicherungsunternehmen übernehmen Forderungen ab einem Wert von 1.500 Euro bis zu einer Höhe von 300.000 Euro. Dabei gibt es meist einen geringen Anteil an Selbstbeteiligung, der vom Versicherungsnehmer zu leisten ist.

Der Rechtsschutz für Handwerker bietet umfassenden Schutz

Wer diese Form der Rechtsschutzversicherung abschließt, der ist nicht nur selbst versichert, sondern kann auch die Leistungen beanspruchen, wenn Mitarbeiter bei der Ausübung der Tätigkeit Schaden verursachen. Dies betrifft auch Angehörige, die für den versicherten Betrieb tätig sind. Sogar auf das Unternehmen zugelassene Anhänger und Mietfahrzeuge sind von der Police umfasst, ebenso wie individuelle Land-Kfz und Maschinen. Wer für seinen Betrieb eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließt, der versichert damit seine Mitarbeiter, wenn sie berechtigte Fahrer oder Insassen von fremden Kfz sind. Auch als Fußgänger oder Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind diese Personen vom Versicherungsschutz umfasst, ebenso wie fremde Personen, die das firmeneigene Kfz oder ein entsprechendes Mietfahrzeug benutzen. Sollte ein ehemaliger Mitarbeiter arbeitsrechtliche Forderungen gegen das Unternehmen erheben, bietet eine entsprechende Handwerkerrechtsschutz ebenfalls juristische Unterstützung bei der juristischen Auseinandersetzung. Damit ist eine umfassende Absicherung jeder handwerklicher unternehmerischer Tätigkeit gegeben, die den alltäglichen Job unbeschwerter machen lässt. Wer die entsprechenden Firmenrechtsschutz miteinander vergleichen möchte, der findet auch ein individuell passendes Angebot für sein Unternehmen.

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