25. April 2024 22:40

Mindestlohn und Tariflohn

Als Tariflohn bezeichnet man das Mindestgehalt, das der Arbeitnehmer abhängig von seiner beruflichen Qualifikation erwarten kann. Seine Höhe wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ausgehandelt und in einem Tarifvertrag festgelegt. Tariflöhne verhindern eine Unterbezahlung des Arbeitnehmers und garantieren ein angemessenes Gehalt. Auch der Arbeitgeber profitiert von den verbindlich ausgehandelten Löhnen, da größere Abweichungen innerhalb einer ähnlichen Branche vermieden werden.


Der Tariflohn Bau – was Handwerker wissen sollten

Wenn Sie einen bestimmten Beruf ergreifen wollen, interessieren Sie sich für das Gehalt, das ein Unternehmen zahlt. Zahlreiche Firmen, die Handwerker beschäftigen, sind Teil einer Gewerkschaft wie der IG Bau, die sich für faire Tariflöhne Handwerk einsetzt. Für viele handwerkliche Berufe gibt es einen festgeschriebenen Tariflohn, wie zum Beispiel den Tariflohn Maurer. So beträgt der Tarifstundenlohn eines Maurers 14,59 Euro und der Gesamttarifstundenlohn 15,45 Euro brutto. Der Gesamttarifstundenlohn (GTL) ist der Tarifstundenlohn plus einem Bauzuschlag. Diesen können auch andere Handwerker, die auf einer Baustelle tätig sind, erwarten. Da Arbeitgeber meist ihre eigenen Finanzen im Blick haben, sollten Sie die Tariftabelle ihres Berufstandes kennen.

Tariflöhne sind besser als Mindestlöhne

Wenn Sie mit dem Arbeitgeber über Ihr zukünftiges Gehalt sprechen, sollten Sie darauf achten, dass Sie nach Tariflohn bezahlt werden. Ein Mindestlohn bedeutet, dass der Arbeitgeber nur so viel zahlt, wie er gerade muss und nicht, wie viel Ihnen zusteht. Entscheiden Sie sich im Zweifelsfall für den Arbeitgeber, der Sie nach Tarif bezahlt. Denken Sie daran, dass Sie als gelernter Handwerker im Baugewerbe eine qualifizierte Fachkraft sind.

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