28. März 2024 14:00

Umweltschutz auf dem Bau

Auffangwannen schützen Gewässer

Dass auf dem Bau gewissen Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen ist kein Geheimnis. Neben Schutzkleidung und Helmpflicht muss jedoch nicht nur der Handwerker bei seiner Arbeit, sondern auch die Umwelt, geschützt werden.

Schutz des Erdreichs und der Gewässer

Umweltschutz beim BauAuffangwannen sind deshalb eine nötige Sicherheitsmaßnahme, wenn es um den Umgang mit flüssigen Stoffen geht, die das Abwasser gefährden könnten. Durch sie sollen für das Erdreich und Gewässer gefährliche eventuell austretende Stoffe aufgefangen werden. So werden Umweltverschmutzungen auf ein Minimum reduziert.
Eine Auffangwanne ist ein flüssigkeitsdichtes Bauteil. Es gehört jedoch nicht zur Einrichtung, kann also kein Raum eines Gebäudes sein. Wichtig ist vor allem auch, dass die gesundheits- bzw. umweltgefährdenden Stoffe in Wannen aufgefangen werden, die eigens hierfür produziert wurden und so den Standards des Gesetzes entsprechen. Welches Volumen die Auffangwanne haben muss, hängt vom Gesamtvolumen der Anlage die gebaut wird ab. Um hierfür genaueres zu erfahren, sollte die Anlagenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes konsultiert werden. Grundsätzlich gilt, wenn es sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handelt, die Regel, dass mindestens 10 Prozent des Gesamtvolumens durch eine Auffangwanne abgedeckt sein müssen.

Gesetzliche Anforderungen an Auffangwannen

Natürlich müssen auch die Wannen per Gesetz einige Anforderungen erfüllen und Kennzeichnungen haben. Beispielsweise müssen auf der Wanne der Hersteller sowie das Herstellerjahr und die Seriennummer dauerhaft vermerkt sein. Auch muss der Werkstoff der Wanne und die Tragekraft sowie das Auffangvolumen genannt werden.
Auch der Hinweis, dass eine „Verwendung nach StawaR“, der Stahlwannenrichtlinie, die in der in der Bauregelliste A Teil 1 des Deutschen Instituts für Bautechnik aufgelistet ist, muss angebracht sein.
Der Hinweis nach StawaR bedeutet, dass die Auffangwanne den dort beschriebenen Sicherheitsvorschriften entspricht. Einige der dort aufgelisteten Vorschriften sind beispielsweise, dass die Wanne flüssigkeitsdicht und beständig gegen die dort gelagerten Stoffe sein muss. Auch muss ein Korrosionsschutz vorhanden sein, der auch prüfbar ist, weswegen die meisten Wannen nicht direkt auf dem Boden stehen dürfen. Die Mindestwanddicke ist ebenfalls festgeschrieben und beträgt bei Stahl 3 mm und bei Edelstahl 2 mm. Schweißkonstruktionen dürfen nur dann vorhanden sein, wenn sie durch einen Eignungsnachweis des Schweißers verifiziert wurden.

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