Lohnabrechnungen fruchtbar machen

Lohnabrechnungen

Nach Paragraph 108 der Gewerbeordnung ist jeder gewerblich Arbeitgeber verpflichtet, Lohnabrechnungen monatlich für seine Mitarbeiter durchzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldung muss nach § 41 a Abs. 1 EStG innerhalb von zehn Tagen fristgemäß beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Der Zeitraum der Lohnsteuer-Anmeldung ist von der im Vorjahr angemeldeten Lohnsteuer beim Finanzamt abhängig. Ist dieser Betrag höher als …

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