2. Dezember 2024 8:35

Tarifvertrag Bau

Bauarbeiter

Was ist der Tarifvertrag Bau? Damit Rechtsnormen bezüglich bestehender Arbeitsverhältnisse eingehalten werden, betriebsverfassungsrechtliche und betriebliche Fragestellungen sowie Pflichten und Rechte von Arbeitgebern und -nehmern vertraglich abgesichert werden können, muss ein entsprechender Tarifvertrag vorliegen bzw. geschlossen werden. Im Baugewerbe regelt beispielsweise der Tarifvertrag Bau wesentliche Themen rund um Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen am Bau.

Tarifvertrag Bau: IG Bau verhandelt mit Arbeitgebervertretung über Tariflohn

Die Tarifverträge Baugewerbe inklusive des entsprechenden Tariflohns werden dabei vornehmlich von der Gewerkschaft IG Bau ausgehandelt. Gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden oder auch einzelnen Arbeitgebern zählt die Gewerkschaft somit zu den so genannten Tarifvertragsparteien. Der Tarifvertrag Bau regelt dabei beispielsweise das Arbeitsentgelt bzw. den Mindestlohn, die Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen oder die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Wenn Sie beispielsweise Maurer sind, ist für Ihren Arbeitgeber und Sie der Tarifvertrag Maurer bindend. Natürlich ist es trotz Tarifvertrag Bau jedem Arbeitgeber freigestellt seinen Mitarbeitern mehr Gehalt auszuzahlen, als der Tarifvertrag vorgibt.


Handwerkerpreise kalkulieren sich aus Lohnkosten und sonstigen Aufwendungen

Für einen kleineren Betrieb sind die Tarifverträge auch Kalkulationsgrundlagen. Da die entsprechenden Gehälter bzw. Lohnkosten dokumentiert sind, werden Sie bei Kalkulation der Handwerkerpreise mit einbezogen, sodass bereits im Vorfeld der Unternehmensgewinn ermittelt werden kann. Zahlt ein Arbeitgeber diesbezüglich nur den im Tarifvertrag Bau vermerkten Mindestlohn, kann er natürlich einen günstigeren Preis kalkulieren. Allerdings fließen in die Kalkulation natürlich noch weitere Faktoren wie Energiekosten oder Materialkosten ein, die Schlussendlich für den tatsächlichen Stundenlohn eines Arbeiters miteinfließen..

Auch Arbeitsbedingungen werden im Tarifvertrag Bau festgelegt

Damit Sie als Arbeitnehmer dabei auch unter angemessenen Mindestarbeitsbedingungen tätig sein können, sind in einem Tarifvertrag auch so genannte zwingende Arbeitsbedingungen verankert. Das schützt Sie vor zum Beispiel unzumutbaren Arbeitsbedingungen. Dabei werden innerhalb des Tarifvertrags Kriterien wie die Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten, der Gesundheitsschutz und die Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz oder auch Nichtdiskriminierungsbestimmungen verbindlich geregelt. Wird an Ihrem Arbeitsplatz gegen die Bedingungen verstoßen, können Sie dagegen vorgehen.

Informationen zu Tariflöhnen und -gruppen gibt es in der Tariftabelle

Im Baugewerbe bzw. im Tarifvertrag Bau sind die Tariflöhne innerhalb einer Tariftabelle festgelegt. Da können Sie sich einen generellen Überblick über Tarifgruppen bzw. Tariflöhne sowie um die jeweilige Bezahlung in den unterschiedlichen Berufszweigen verschaffen, denn jede Berufsgruppe hat einen anderen Tarifvertrag, was die Einteilung nicht gerade übersichtlicher macht. Auch wenn Sie sich hier online belesen sollten Sie dies immer mit Vorbehalt tun, denn die Daten der  Tariftabelle können sich jederzeit ändern. Beispielsweise enn die IG Bau mit den Arbeitgeberverbänden über den Tariflohn bzw. um eine Erhöhung der Tariflöhne verhandelt und erfolgreich ist, werden die Zahlen dem neuen ausgehandelten Tariflohn angeglichen.

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