19. April 2024 1:22

Ein Manteltarifvertrag setzt zukünftige Maßstäbe

Zusammen sind wir stark - Tarifverträge

Um die Beschäftigungsbedingungen in einzelnen Branchen zu regeln, verhandeln die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es werden Tarifverträge geschlossen, die wesentliche Beschäftigungsbedingungen vorgeben. Ein Manteltarifvertrag geht jedoch weiter – er setzt zukünftige Maßstäbe, aus denen einzelne Tarifverträge abgeleitet werden können.

Langfristige Orientierung von Manteltarifverträgen

Manteltarifverträge für HandwerkerArbeitgeberverbände – die Interessenvertretungen der Untenehmen – und Gewerkschaften schließen für einzelne Branchen Tarifverträge. In diesen werden Konditionen der Entlohnung von Auszubildenden und Angestellten sowie weitere Bedingungen der Arbeitsverhältnisse (z.B. Urlaubstage, Zuschläge usw.) geregelt. Während aber bei einem normalen Tarifvertrag konkrete Vergütungshöhen (als Mindestsätze) zwischen den vertragsschließenden Parteien ausgehandelt werden, verzichtet ein Manteltarifvertrag auf diese exakten Angaben. Ebenso fehlt die Eingruppierung verschiedener Berufs- und Qualifikationsgruppen in einzelne Lohnstufen oder Entgeltgruppen. Der Manteltarifvertrag ist stattdessen allgemeiner angelegt und umfasst langfristig orientierte Regelungen. Diese Vereinbarungen gelten für einen größeren Personenkreis und nicht nur für Beschäftigte eines ganz spezifischen Berufszweiges. Er bildet damit gewissermaßen einen „Mantel“, aus dem später spezifische Tarifverträge abgeleitet werden können. (siehe hierzu ergänzend auch den neuen Lexikonartikel zum Manteltarifvertrag auf unternehmerlexikon.de)

Inhalte der Mantelvereinbarungen

Typische Inhalte sind die Konditionen von Einstellungen und Kündigungen. Dies kann gerade dort relevant sein, wo eine hohe Fluktuation vorliegt, wo also Auftragsspitzen die schnelle Neueinstellung erfordern und auftragsschwache Zeiten mit vielen Kündigungen einhergehen. Auch bei Saisonarbeitskräften oder im von den Jahreszeiten abhängigen Baugewerbe können spezielle Regelungen zu Einstellung und Kündigung relevant sein. Ebenso wird die Dauer des Urlaubs geregelt, etwa welche Mindesturlaube gewährt werden sollten und welche Variationen der gestatteten Urlaubstage mit zunehmender Beschäftigungsdauer vorgesehen sind. Arbeitszeitregelungen werden ebenfalls im Mantelvertrag festgeschrieben. Hierzu gehören Vereinbarungen zu eventuell veränderbaren Arbeitszeiten, zu Voll- und Teilzeitbeschäftigungen oder zur Anpassung der Tätigkeitszeiten an die vorherrschende Auftragslage. Regelungen zur Krankmeldung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall können branchenspezifisch unterschiedlich sein, etwa wenn Unternehmen die Lohnfortzahlung länger gewähren als gesetzlich notwendig.

In vielen Wirtschaftssektoren gehören Schichten zum Alltag der Beschäftigten. Der Vertrag gibt hier allgemeine Hinweise dazu, welche Schichten (Früh-, Spät- oder Nachtschicht) vorgesehen sind, wie diese abzustimmen sind (z.B. in Form einer rollenden Woche) und welche Zuschläge die Beschäftigten für Tätigkeiten außerhalb der Normalschicht erhalten. Weiter Inhalte können vermögenswirksame Leistungen sein (z.B. Unterstützung der privaten Altersvorsorge durch den Arbeitgeber) oder die Qualifizierung der Angestellten (z.B. durch regelmäßige Weiterbildungen und interne Seminare oder Schulungen).

Lange Gültigkeitsdauer

Der Mantelvertrag hat dabei eine deutliche längere Laufzeit als einzelne Tarifverträge, da er bewusst langfristig formuliert ist und auch erst in Zukunft umzusetzende Vorgaben enthält. Im gegenseitigen Übereinkommen von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreten kann sogar auf die Angabe einer maximalen Laufzeit verzichtet werden, sodass der Manteltarifvertrag so lang gilt, bis er durch neue Vereinbarungen ersetzt wird.

Der TVöD als bekanntestes Beispiel

In vielen Branchen gilt inzwischen ein Manteltarifvertrag. Besonders bekannt ist der TVöD – der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Dieser findet bei allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung Anwendung – sowohl im Bund als auch in Kommunen. Der vorher bestehende Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wurde durch den TVöD abgelöst. Dieser wurde 2005 zwischen dem Bundesinnenministerium, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgeschlossen. 2008 wurde der Manteltarifvertrag dann nochmals in einigen Punkten angepasst. Eine wesentliche Neuerung des TVöD ist der Einsatz einer leistungs- und erfahrungsorientierten Vergütung, im Gegensatz zur vorher bestehenden familien- und dienstalterbezogenen Bezahlung.

Manteltarifverträge sind somit ein wertvolles Instrument, um Bedingungen langfristig zu regeln und den Abschluss konkreter Tarifverträge zu erleichtern, da sie gewisse Rahmenbedingungen vorgeben.

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