5. Oktober 2024 15:27

Handwerkerrechnungen in Steuererklärungen

Handwerkerrechnungen unbedingt bei der Steuer angeben

Obwohl die jährliche Steuererklärung sicherlich nicht zu den beliebtesten Aufgaben der Deutschen zählt, muss sie doch gemacht werden. Wer sich dabei richtig informiert, der kann zudem einiges an Geld sparen. Gerade Handwerkerrechnungen gehören zu den Dingen, von denen nur die Wenigsten wissen, dass sie für die Steuererklärung interessant werden können. Um den Steuerbonus optimal nutzen zu können, sollten Sie aber auf einige Dinge achten.

So viel können Sie sparen

Geld zurück bei der Steuererklärung - So gehtsGenerell gilt, dass 20 Prozent einer Handwerkerrechnung bei der Steuererklärung gelten gemacht werden können. Der maximale Bonus beträgt dabei 1200 Euro, sodass also Rechnungen bis zu einer Grenze von 6000 Euro berücksichtigt werden. Es ist jedoch nicht notwendig, die komplette Summe anzugeben. Beträgt die Handwerkerrechnung nur 1000 Euro, kann sie ebenso geltend gemacht werden. In diesem Falle würde der Bonus dann 200 Euro betragen.
Voraussetzung für eine Gültigkeit ist jedoch die Tatsache, dass es sich um Arbeitskosten handeln muss. Die Möglichkeit Materialkosten abzusetzen besteht nicht. Auch müssen die Arbeiten im eigenen oder selbst bewohnten Haus stattfinden. Wird zum Beispiel ein Fenster für die Wohnung hergestellt, dann kann nur die Zeit für den Einbau geltend gemacht werden. Die Arbeitszeit für die Herstellung dagegen nicht.

Doppelten Bonus nutzen

Da der Staat bei der Art der Handwerksarbeiten eine Unterscheidung trifft, gibt es zudem die Chance einen doppelten Bonus zu nutzen. So können sowohl Renovierungskosten als auch anderen Handwerksleistungen geltend gemacht werden. Beide werden unterschiedlich eingestuft. Es können also sowohl 20 Prozent bis zu 6000 Euro einer Handwerksrechnung für Sanierungsarbeiten abgesetzt werden, als auch für Arbeiten, die nicht im Zusammenhang mit Sanierungen stehen. Wichtig ist dabei jedoch, dass keine anderweitigen staatlichen Fördermittel zum Einsatz gekommen sind. Dazu können zum Beispiel schon öffentlich geförderte zinsgünstige Darlehen zählen. Daher sollte man darauf immer ein Auge haben.

Diese Nachweise müssen Sie bringen

Damit ein Steuerbonus auf die Handwerkerkosten gewährt werden kann, ist es notwendig, einige zusätzliche Unterlagen einzureichen. Dazu zählt zuerst einmal die Handwerkerrechnung selbst. Hier kommt es vor allem darauf an, dass die Kosten für den Lohn des Handwerkers klar zu erkennen sind. Es muss ein eigener Posten vorhanden sein, damit die Summe eindeutig identifiziert werden kann. Dies ist sehr wichtig, da sonst kein Bonus gewährt wird. Hilfreich wäre es auch, wenn Fahrtkosten ebenfalls separat aufgeführt wären, da diese ebenfalls für den Steuerbonus relevant sind.
Hinzu kommt, dass die Rechnung nicht in bar bezahlt worden sein darf. Das Finanzamt fordert neben der Rechnung zusätzlich einen Beleg der Überweisung oder einen Kontoauszug. Daher ist eine Barzahlung in jedem Falle schlecht, da in solchen Fällen kein solcher Beleg vorhanden ist.
Der Steuerbonus ist dabei auch nicht nur für Hausbesitzer interessant. Mieter können ihn auf die gleiche Weise beantragen, solange sie eine Rechnung vorweisen können und die notwendigen Überweisungsbelege besitzen. Für Paare gilt zudem, dass der Bonus nur einmal genutzt werden kann, falls eine gemeinsame Steuererklärung gemacht wird.Mehr zum Thema Mehr zum Thema Handwerkerrechnungen bei der Steuererklärung gibt es hier:http://www.steuererklaerung-2013.com/handwerkerrechnungen-beruecksichtigen/
Wer sich jetzt noch für die Thematik interessiert, der hat noch knapp zwei Monate Zeit. Am 2. Juni ist der Stichtag in diesem Jahr, bis zu dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden muss.

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