Immer mal sieht man es im Fernsehen, dass es jedoch auch einen selbst treffen kann, glauben wir meistens nicht. Ein Brandschaden kann eine komplette Existenz zerstören. Doch nicht das ist das schlimmste, was bei einem solchen Unglück passieren kann. Viel schlimmer ist es, wenn ein Mensch bei solch einem Brand zu schaden kommt. Damit man nachts beruhigt schlafen und sich keine Sorgen um seine Lieben machen muss, gibt es Rauchmelder. Zwar stimmt es, dass statistisch gesehen nachts die wenigstens Brände ausbrechen, jedoch haben die Brände die zu nachtschlafender Zeit entstehen, auch die verheerendsten Auswirkungen.
Bewusstlos durch Rauchvergiftung
Ganz klar wieso, denn ein Brand in der Nacht wird oft nicht wahrgenommen. Feuerwehrleuten nach, hat man nach dem Ausbruch eines Brands nur wenige Minuten Zeit, um das Haus gefahrlos zu verlassen. Im Schlaf kann ein Brand jedoch schnell in den Traum eingebaut werden bzw. werden die Sinneseindrücke in diesem Zustand oft falsch interpretiert. Bevor Betroffene durch den Rauch aus dem Schlaf erwachen, sind diese durch die Rauchvergiftung oftmals bereits bewusstlos, was das größte Problem bei einem Ausbruch in der Nacht ist. Schon Schwellbrände mit Rauchentwicklung fordern deswegen leider oft Todesopfer. Aufgrund dessen, sind Rauchmelder in jedem Fall eine gute Investition in die Sicherheit im eigenen Haushalt.
Augen auf beim Rauchmelderkauf
Die kleinen Lebensretter sind zumal nicht mal teuer und sind außerdem kinderleicht zu bedienen und vor allem zu installieren. Trotzdem haben nur etwa 60 Prozent aller Haushalte einen Rauchmelder in Ihrer Wohnung installiert. Selbst im internationalen Vergleich zeigt dies, dass die sonst so Sicherheitsbewussten Deutschen in diesem Punkt hinterherhinken. Ein Grund hierfür ist, dass die Geräte in nur 10 Bundesländern Pflicht sind.
Wenn Sie sich einen Rauchmelder zulegen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Gerät CE geprüft ist, und das Kontrollsiegel trägt. Auch das TÜV Siegel sowie das VDS und Q Siegel sollte erhalten sein. All diese Logos bestätigen, dass die Geräte alle möglichen Sicherheitsprüfungen bestanden haben und Tests durchlaufen haben. Info zu Tests bei Rauchmeldern sowie Empfehlungen finden Sie auf Testrauchmelder.org.
Rauchmelder selbst anbringen
Bei der Anbringung müssen Sie nur wenige Dinge beachten, damit Sie in Ihrem Haus gut geschützt sind. Zum einen sollten Sie den Rauchmelder in jedem Fall zentral im Raum unter der Decke anbringen. Dies sollte jedoch nicht direkt an der Dachspitze, sondern mindestens 50cm darunter sein. Auch Lüftungen oder Abzüge, durch die der Rauch sich verflüchtigen könnte sollten nicht in der Nähe sein. Am wichtigsten ist, dass Rauchmelder nicht unter Verkleidungen angebracht werden. Um das optische Raumbild nicht zu stören, wird dieser Fehler leider oft begangen. Dies beeinträchtigt die Funktion jedoch maßgeblich. Die Räume die Sie unbedingt schützen sollten, sind Schlafzimmer, Flur und Wohnbereiche. In Küche oder Bad, wo oft eine große Dampfentwicklung ist, ist die Anbringung eher sinnlos. Hier wird der Rauchmelder höchstens bei einem Kochversuch oder einer langen heißen Dusche ungewünscht angehen und für Furore suchen. Auch nicht verkehrt ist es, den Rauchmelder immer mal wieder auszuprobieren. Gehen Sie einfach einmal mit einer Kerze oder einem Feuerzeug nah an den Rauchmelder – der Test wird Ihnen zeigen, ob das Gerät wie gewünscht funktioniert. Batteriebetriebene Rauchmelder melden sich zwar, wenn ihre Akkuleistung zu Ende geht, jedoch ist auch hier Vorsicht besser als Nachsicht – ein Rauchmeldertest zu viel tut schließlich niemandem weh.
Neuerungen bei der Rauchmelderpflicht
Im Urlaub sind Sie in Deutschland durch die Rauchmelderpflicht und das dazugehörige Gesetz übrigens schon in den meisten Bundesländern geschützt. Zum 31.12.2014 müssen nun auch in Baden-Württemberg Aufenthaltsräume in denen Personen schlafen durch einen Rauchmelder geschützt werden. Das Bundesland zieht mit diesem Gesetz nun den meisten anderen Bundesländern nach, denn nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es noch keine solche Pflicht.