Auf dem Weg zum Traumhaus müssen viele Entscheidungen gefällt werden: Welche Heizungsart wird bevorzugt, welche Rohstoffe werden für die Baustelle verwendet, wie kann mehr Energie eingespart und das Haus optimiert werden? Mit jeder Entscheidung kann die Familie schon in der Planungsphase bares Geld sparen und nachhaltig wirken. Zahlreiche Fördermittel vom Staat unterstützen den energieeffizienten Hausbau. Für Fertighäuser und Modernisierungsmaßnahmen von Wohnraum stehen ebenfalls Fördermittel des Bundes bereit. Lesen Sie hier über passende Programme für Ihr Bauvorhaben.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW ist die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland und stellt für Bauvorhaben zinsgünstige Kredite bereit. Sie ist für Bundesfördermittel die erste Anlaufstelle. Auch Modernisierungsmaßnahmen von vermietetem und selbstgenutztem Wohneigentum werden gefördert. Verankert im Programm für Energiesparer sind die Förderungen für “Ökologisches Bauen“ sowie “Solarstrom erzeugen“.Unter den Begriff ökologisches Bauen fallen energieeffiziente Bauten und Passivhäuser. Installiert man eine Heizungstechnik die auf erneuerbaren Energien basiert, stehen weitere Unterstützungen bereit. Sie sind offen für private sowie gewerblichen Personen und Landwirten. Die Zinskonditionen richten sich nach den eingebauten Maßnahmen. Im Programm Wohnraum Sanieren und Modernisieren werden Immobilien unabhängig vom Baujahr mit bis zu 100% der Investitionskosten gefördert. Diese Maßnahme zielt auf eine CO2-Verminderung ab. Seit 2006 fällt unter dieses Programm auch das Austauschen von Fenster. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert eine umfassende Sanierung von Altbauten (entstanden vor 1979) inkl. Austausch der Heizungstechnik. Weiterführende Informationen zu den Programmen auf der Seite der KfW.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA vergibt Zuschüsse für die Errichtung von Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung. Die Unterstützung richtet sich nach der Quadratmeterzahl und wird gezahlt, wenn die Anlage eine bestimmte Größe erreicht und für die Heizung der Wohnräume verwendet wird. Die BAFA erteilt ebenfalls Zuschüsse für die Errichtung von Biomasseanlagen. Hier kommt es auf die Art der Anlage, die Nennwärmeleistung sowie das Datum der Antragstellung an. Die ingenieurmäßige Energieberatung eines gesamten Gebäudes kann durch einen Zuschuss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert werde. Die Baugenehmigung der Immobilie muss bei diesem Angebot vor 1984 erfolgt sein. Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie Mieter sind antragsberechtigt. Informationen zu Vor-Ort-Beratung, Richtlinien und Anträge finden Sie auf der Seite des Amtes BAFA.
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