23. April 2024 7:21

Die verschiedenen Lohngruppen im Bautarifvertrag

Lohngruppen Bautarifvertrag

Der Bautarifvertrag existiert, um die gültigen Rechtsnormen bezüglich Arbeitszeiten, Löhne sowie Pflichten und Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie vieles mehr einzuhalten. Vor allem werden in diesem Tarifvertrag die Arbeitslöhne des Baugewerbes gesetzlich geregelt. Als Grundlage für die Eingruppierung dienen dabei die Ausbildung, Fertigkeiten, Kenntnisse sowie die auszuübende Tätigkeit. Falls ein Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausübt, wird die Tätigkeit als Grundlage genommen, die zeitlich am meisten ausgeübt wird.


Lohngruppen regeln Einkommen

In Lohngruppe 1 werden Werker und Maschinenwerker eingeordnet, die vorwiegend mit einfachen Bau- und Montagearbeiten nach vorheriger Anweisung beschäftigt sind sowie Arbeiter, die einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung vornehmen. Eine Regelqualifikation wird für einfache Arbeiten wie das Sortieren und Lagern von Bau- und Hilfsstoffen oder das Mischen von Mörtel und Beton nicht benötigt. Der Mindestlohn beträgt 11,05 Euro.

In Lohngruppe 2 fallen vor allem Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer. Hier werden Arbeiten verrichtet, die nicht nur nach einer kurzen Einarbeitungszeit erledigt werden können. Es handelt sich um fachlich begrenzte Arbeiten, die einer Teilleistung eines Berufsbilds oder einer Spezialtätigkeit entsprechen und die auch einer Regelqualifikation bedürfen. Tätigkeitsbeispiele für die Lohngruppe 2 sind unter anderem der Asphaltierer, Gleiswerker oder auch der Kraftfahrer. Der Gesamttarifstundenlohn in Lohngruppe 2 beträgt 13,70 Euro.

Höherer Qualifikation für höhere Lohngruppen

Lohngruppe 3 beinhaltet Facharbeiter, die die Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes ausführen wie Baugeräteführer oder Berufskraftfahrer. Die Regelqualifikation beinhaltet die baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr oder in der ersten Stufe mit Berufserfahrung. In dieser Lohngruppe beträgt der Gesamttarifstundenlohn 15,64 Euro. Wer in der Lage ist seine Facharbeiten gemäß seines Berufsbildes selbstständig auszuführen, erhält in Lohngruppe 4 den so genannten Ecklohn. Er bildet die Grundlage bei Verhandlungen zu Tarifen und beträgt 17,63Euro.

Führungsqualitäten für Lohngruppe 5 und 6 notwendig

Vorarbeiter und Baumaschinenvorarbeiter führen kleinere Teams und schwierige Instandsetzungsarbeiten an Maschinen selbstständig aus. Außerdem führen und warten Sie komplexe Maschinen selbstständig und erkennen Störungen an diese. Für diese Aufgaben, die in der Regel auch eine höhere Qualifikation erfordern, erhalten Sie nach Tarif in Lohngruppe 5 17,93 Euro. In Lohngruppe 6 fallen Arbeitnehmer, die die Führung von mehreren Mitarbeitern in Teilbereichen auch unter Mitarbeit übernehmen. Dazu gehören Werkpolierer oder Baumaschinen-Fachmeister, die mit einem Gesamttarifstundenlohn von 19,62 Euro in die höchste Lohngruppe im Baugewerbe eingeordnet sind.

Ob Sie bekommen, was Sie verdienen, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab. Ansonsten bleibt gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern bei einer falschen Eingruppierung noch der Gang vor das Arbeitsgericht.

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