2. November 2024 9:24

Eigenheim bauen oder Haus kaufen?

Haus bauen oder selbst kaufen

Der Eigentumserwerb ist eine weit reichende und langfristige Entscheidung. Umso wichtiger ist es, sich zum Thema Hausbau und Finanzierung gut zu informieren. Das Eigenheim bietet nicht nur persönliche Entfaltung im eigenen Haus mit schönem Garten, sondern bildet auch die Altersvorsorge einer Familie. Zudem soll es auch den Kindern und Kindeskindern noch Heimat sein und Freude schenken. Für den Erwerb von Wohneigentum gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Hauskauf von privat oder Immobilienmakler

Ein bereits fertiges und gebrauchtes Haus hat den Vorteil, dass man in ein gewachsenes Umfeld zieht und man sich das Objekt im aktuellen Zustand ansehen kann. Außerdem kann man das Wohnumfeld hinsichtlich Nachbarschaft und Infrastruktur ideal prüfen. Sinnvoll wäre ein Verkehrswertgutachten und die Begutachtung der Bausubstanz durch Sachverständige. Wenn das Kaufobjekt den persönlichen Ansprüchen genüge tut, ist die Kaufabwicklung und der Einzugstermin schnell geregelt. Zu bedenken sind eventuelle Lasten, die aber im Grundbuch vermerkt sind. Dies können Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Rechte Dritter sein, die im schlimmsten Fall das Objekt dem Werte nach vermindern. Zum Kaufpreis müssen Sie Kosten für Renovierung, ggf. Umbau und Sanierungsmaßnamen rechnen. Zu bedenken sind auch die Kosten für oft notwendige Energieeinsparmaßnamen, wie neue Heizungsanlage, Außendämmung und dergleichen.

Grundstück und Haus beim Bauträger kaufen

Haus bauenBeim Hauskauf / Hausbau mit Bauträger werden das Grundstück und das Haus von einem Bauträger-Unternehmen erworben. Die Kombination aus Grundstückserwerb und Bauvertrag (Bauträgervertrag) findet seine Rechtsgrundlage im BGB. Für den Grundstückskauf ist das soweit auch in Ordnung, allerdings ist die Bauvertragsseite im BGB eher aus der Sicht des Werkvertrags geregelt. Die für Bauherren und Bauunternehmen gleichermaßen ideale VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) kommt bei einem Bauvertrag leider nicht zum Tragen. Insoweit ist ein Bauträgervertrag weitestgehend nach den Vertragsbedingungen der Anbieter ausgelegt und enthält zu den grundlegenden Regelungen des BGB noch die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Hierbei geht es aber auch mehr darum, zu welchem Zeitpunkt Sie welche Raten zu bezahlen haben. Beachten Sie also beim Bauen mit Bauträger, dass Sie keinen für Sie Nachteilhaften Vertrag unterschreiben! Der Bauträgervertrag bedarf insgesamt einer notariellen Beurkundung, denn Sie erwerben das Grundstück nebst Haus von einem Unternehmen. Es sind also für Grundstück und Baukosten Notargebühren und Grunderwerbsteuer fällig zuzüglich der üblichen Kaufnebenkosten. Es gilt übrigens am Ende nur was Sie beurkundet haben – vergessen Sie also mündliche Nebenabreden, die sind unwirksam. Bedenken Sie auch, dass ein Notar sein Amt zwar unparteiisch ausüben und Sie auch über Inhalt, Zweck und Tragweite der Vertragsklauseln aufklären muss, nicht aber Ihr Interessenvertreter ist. Ein Notar wird sicher keine rechtswidrigen Vertragsklauseln in den Vertrag schreiben, aber es gibt auch Klauseln die rechtmäßig sind und dennoch nicht Ihrem Vorteil dienen! Fachkundige Beratung bieten Anwälte für Bau- und Architektenrecht und die Verbraucherzentralen. Lassen Sie sich den Vertragsentwurf also frühzeitig aushändigen um ihn eingehend prüfen (lassen) zu können.

Haus mit Architekt planen / Hausbau durch Bauunternehmen als GU

Hausbau durch Architekten planenOptimal ist immer eine Bauplanung mit Architekten und der Hausbau mit einen Bauunternehmen, welches seine Bauleistungen als GU (Generalunternehmer) erbringt. In diesem Falle erwerben Sie ein Grundstück von privat, der Gemeinde oder über einen Immobilenmakler. Der Grundstückserwerb wird notariell beurkundet. Innerhalb der Bauberatung und Bauplanung können Sie Ihr Traumhaus planen. Der Architekt fertigt dann den Bauantrag, die Statik und die Werkplanung und übergibt diese Unterlagen zu Ihrer weiteren Verwendung. Der Bauunternehmer wird dann mit Ihnen einen Bauvertrag über den Neubau Ihres Hauses schließen, dem die VOB/B, die Werkplanung, die Statik und ein Leistungsverzeichnis zugrunde liegen sollte. Der Bauvertrag sollte eine Festpreisgarantie, Bauzeitgarantie, Fertigstellungsversicherung und Gewährleistungsversicherung enthalten. Die Bauführung ist dann Sache des GU, er koordiniert alle beteiligten Subunternehmer und ist für eine mängelfreie Hausübergabe verantwortlich.

Zum Beispiel bietet seit 1995 die Zenrale Organisation (www.zbo.de) die Bauberatung, die Bauplanung und Baubetreuung an. Die Bauunternehmen und Handwerker der ZBO bauen nach den Regeln der Baukunst und auf Grundlage der VOB/B Ihr Haus zuverlässig und erfolgreich. Die Bauplanung erfolgt grundsätzlich durch kompetente Architekten. Sie planen also individuell Ihr Haus und sind auch beim Hausbau sehr flexibel. Bauherren und Kunden wählen selbst, welche Leistung sie erbracht haben möchten. Zum Beispiel nur die Bauplanung nebst der Ausschreibungsunterlagen, oder zudem noch die Baugrunduntersuchung, Genehmigungsplanung und Statik? Oder beim Hausbau nur den Rohbau – Sie haben die Wahl.

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