26. April 2024 13:39

Tarifvertrag Handwerk

Tarifvertrag Handwerk

Das Handwerk gehört zu den beliebtesten Berufsbereichen, der auch immer mehr Frauen zählt. Ob Dachdecker, Maler- und Lackierer oder Metallarbeiter, der Arbeitsmarkt bietet zahlreiche und vielseitige Berufe im Handwerk. Handwerksberufe werden nicht nur aufgrund der eigenen Fähigkeiten und Interessen ausgesucht, sondern werden ebenso aufgrund dessen ausgewählt, was ein Beruf dem Arbeitnehmer zu bieten hat. Dies wird über den sogenannten Tarifvertrag der verschiedenen Handwerksberufe geregelt, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern Sicherheiten sowie Regeln und Pflichten vorschreiben.

Tarifvertrag Handwerk für geregelte Arbeitsverhältnisse

Der Tarifvertrag im Handwerk ist ein bedeutender Faktor, wenn es um die Wahl der Ausbildung geht. Er regelt über die Tariftabelle die Ausbildungsvergütung ebenso wie den Tariflohn nach Beendigung der Ausbildung sowie Überstunden- und Wochenendzuschüsse. Auch Arbeitszeiten, Verantwortungsbereiche und Ausbildungsgrundlagen, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Verhalten und vieles mehr, wird darin beschrieben. Diese Tarifvereinbarungen regeln das optimierte Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und soll beiden Seiten eine klare Struktur des Arbeitsverhältnisses vorgeben.
Wie auch in fast jeder anderen Berufssparte, werden die Tariflöhne im Handwerk regional bestimmt.

IG Metall Gewerkschaft für Handwerksberufe

Die IG Metall ist einer der größten Gewerkschaften, die sich für die Interessen von Arbeitnehmern in unzähligen Berufen stark macht. Sie umschließt das Metall und Elektrohandwerk ebenso, wie das Heizungs-, Kraftfahrzeughandwerk, die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Berufe aus den Bereichen Eisen und Stahl, Holz und Kunststoff und die Textilbranche. Die Kündigungsfristen, Zuschläge für Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit sowie Tätigkeitsbeschreibungen sind grundsätzlich nicht von der jeweiligen Region anhängig, sondern gelten für ganz Deutschland. Insgesamt 160 Verwaltungsstellen sind bundesweit vorhanden, wo Sie die aktuellsten Tarifauskünfte erhalten können.
Die IG Metall setzt sich für Mitglieder im Arbeits- und Sozialrechtsschutz kostenlos ein. Insbesondere für Betriebsräte werden regelmäßig Seminare angeboten, die ihnen von der IG Metall als größte Einzelgewerkschaft in den verschiedensten Teilbereichen die Tarifvereinbarungen nahe bringen. Ob es um Regelungen für Schwerbehinderte, Jugendliche und Auszubildende, Frauen oder Erziehungszeiten geht, über die IG Metall werden Bildungsangebote über Betriebsaufgaben, Krisenbewältigung sowie personelle Maßnahmen gestellt. So soll eine optimale Grundlage für ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, welches beidseitig zufriedenstellend ist.

Tarifvertrag Dachdecker durch die IG Bau geregelt

Der Tarifvertrag im Handwerk für Dachdecker und andere Berufsbereiche, die mit dem Bau verbunden sind, unterliegen dem Tarifvertrag der IG Bau. Aber auch in der Agrarwirtschaft agiert die IG Bau ebenso, wie sie geltende Tarifverträge für Maler und Lackierer, für die Forstwirtschaft und den Naturschutz, für Gerüstbauer, Steinmetzhandwerker, für die Floristik und die Gebäudereinigung stellt.
Insbesondere im Tarifvertrag für Dachdecker und Gerüstbauer ist es aktuell zu neuen Verhandlungen zur Erhöhung der Mindestlöhne gekommen. Im Dachdeckerhandwerk wurde nun den Mindestlohn einheitlich in Ost- und Westdeutschland auf 11,55 Euro ab dem 1. Januar 2014 erhöht, wobei diese ab 1. Januar 2015 nochmals auf 11,85 Euro steigen werden. Ab 1. Oktober wird der Tarifvertrag im Handwerk um 2,1 Prozent angehoben werden. Auch in der Ausbildungsvergütung gibt es eine Erhöhung, indem diese im letzten Ausbildungsjahr von bisher 367 Euro auf 440 Euro ansteigen wird. Damit hofft die IG Bau auf mehr Interesse für eine Ausbildung in der Bau-, Agrar- und Umweltindustrie.

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